vom 30. Mai 2010
vom 30. Mai 2010
Bochum, 30. Mai 2010
„Nirosta-Kippe“ – Wiederinbetriebnahme der Deponie Marbach durch die Firma ThyssenKrupp Nirosta AG
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, liebe Frau Dr. Scholz,
seitens der Stadtteil-Konferenz „Hammer Runde“ erlaube ich mir, die Forderungen seitens der Bürgerschaft in Bochum-Hamme zu der geplanten Wiederinbetriebnahme der Deponie durch die Firma ThyssenKrupp Nirosta AG zu formulieren.
1. Zugelassen zur Deponierung werden ausschließlich Produktionsrückstände der Firma ThyssenKrupp Nirosta AG und ausschließlich aus dem Betriebsstandort Bochum.
2. Zur Ablagerung gelangen ausschließlich Produktionsrückstände aus dem Werk Bochum von TKN gem. Deponieverordnung Klasse 1, die im Bochumer Werk anfallen. Im Umkehrschluss bedeutet dieses, dass alle anderen in Klasse 1 genannten Stoffe, die nicht aus Produktionsrückständen der Firma TKN und aus dem Standort Bochum herrühren, von einer Ablagerung auf dieser Deponie ausgeschlossen sind.
3. Ausdrücklich wird festgehalten, dass eine Ausnahmegenehmigung für die Deponieverordnung Klasse 2 ausgeschlossen wird und hierfür auch keine temporären Ausnahmen in Aussicht gestellt werden.
4. ThyssenKrupp Nirosta AG wird verpflichtet, mögliche Alternativstandorte zur Deponie in Bochum-Hamme aufzuzeigen und eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Alternativen darzustellen. Diese Alternativstandorte dürfen sich nicht nur auf ThyssenKrupp-eigene Grundstücke beschränken, sondern auch vorhandene Deponien im näheren Umkreis (50 km-Radius) einbeziehen.
5. Unseres Wissens nach wird z. Z. ein Gutachten erstellt, das die austretenden Kontaminationen des Alt-Deponiekörpers (Genehmigung aus1970) untersucht. Hiernach sollen Verunreinigungen des ersten Grundwasserstockes zu befürchten seien. Für diesen Fall ist wegen „Gefahr in Verzug“ das Umweltamt bei der Stadt Hagen zur sofortigen Handlung aufzufordern. Dies bedeutet, dass eine sofortige Sanierung des Alt-Deponiekörpers durch den Verursacher zu leisten ist.
6. Die bisherigen Ausführungen zur Staubbelastung sind unzureichend. In dem Gutachten ist nicht berücksichtigt, dass aufgrund der Höhenentwicklung der geplanten Deponie es Veränderungen des lokalen Windfeldes mit zunehmenden Turbulenzen und Verwehungen geben kann. Aufgrund dieser bekannten wissenschaftlichen Erkenntnisse ist von einer unkontrollierten Staubbelastung auszugehen. Das Gutachten ist hier zu ergänzen. Für den Fall einer Genehmigung sind auch zusätzliche Staubmessstellen einzurichten und die Ergebnisse online (im Internet abrufbar bzw. einsichtig) für die Öffentlichkeit bereitzustellen.
7. In den Unterlagen der Stadt Bochum für die Ausschüsse wird dargelegt, dass die Errichtung der Zufahrt über die Porschestraße durch und auf Kosten der ThyssenKrupp Nirosta AG erfolgt. Die „Hammer Runde“ fordert darüber hinaus, dass die Unterhaltungs- und Betriebskosten für den geplanten Damm bzw. für das geplante Brückenbauwerk über den Marbach solange bei der Firma ThyssenKrupp Nirosta AG verbleiben, bis zu einem möglicheren späteren Zeitpunkt die Verlängerung zur Darpestraße gebaut wird. Erst zu diesem Zeitpunkt sollte die Stadt Bochum in die Baulast eintreten und somit die Unterhaltungs- und Pflegekosten übernehmen. Dieser Passus ist schon wegen der Verpflichtung der Stadt Bochum im Haushaltssicherungskonzept in Verbindung mit § 82 GO NRW kritisch zu betrachten.
8. Der vorhandene Grün- und Altbaumbestand zwischen dem Deponiekörper und der nördlich angrenzenden Wohnbebauung an der Von-der-Recke-Straße ist unbedingt als Sicht- und Schutzgrün zu erhalten. Die Planungen zur Einfassung der Deponie und zur Anlage einer Ringdrainage in diesem Bereich sind darauf abzustellen.
9. Seitens der „Hammer Runde“ wird eine zeitliche und höhenmäßige, d. h. auch volumenmäßige Beschränkung der Neudeponie verlangt. Die „Hammer Runde“ fordert darüber hinaus eine maximale Höhenentwicklung der geplanten Neu-Deponie von 15 m und die Gestaltung des Deponiekörpers als Landschaftsbauwerk. Darüber hinaus wird der maximale Schüttzeitraum statt 37 Jahre auf 15 Jahre reduziert und beschränkt. Über diesen Zeitraum hinaus wird der Firma ThyssenKrupp Nirosta AG eine dreijährige vorlaufende Vor- und Aufbereitungszeit zugestanden. Bei einer möglichen Genehmigung der Deponie würde demnach in 2013 die Vor- und Aufbereitungszeit und in 2028 die offizielle Deponiezeit enden. Das würde bedeuten, dass 2028 die Deponierung abgeschlossen ist einschl. der notwendigen Abdeckung und Begrünung.
Mit freundlichen Grüßen
Hammer-Runde:
• SPD-Ortsverein Bochum-Hamme
• CDU Bochum Hamme
• Gethsemane-Kirchengemeinde mit Gethsemane und Kita Hoffnungsbaum
• Katholische Kirchengemeinde Herz Jesu Bochum-Hamme
• Epiphanias-Gemeinde Bochum Hamme
• Evangelische Freikirche Gemeinde Bochum Hamme
• Freie Christengemeinde Bochum e.V.
• Graf-von-der-Recke-Schule
• FC Bochum 10/21 e.V.
• Bochumer Fotoschmiede
• u.a.

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