Helfen sie mit...

Veröffentlicht am 22.03.2010 in Allgemein

Was kann ich selber tun, Hilfestellungen für betroffene und wie man sich zur wehr setzen kann.

SPD Ortsverein Bochum Hamme

"Hamme wehrt sich" - N E I N zur Deponie Marbach!

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

im Folgenden finden Sie Hilfestellungen und Formulierungen, die Sie sich gerne zu eigen machen können, wenn Sie sich im Kampf gegen die Deponie Marbach aktiv am Protest beteiligen wollen.

Von großer Bedeutung ist, dass die Einwändungen mit Ihrem Vor- und Zunamen sowie volle Anschrift in lesbarer Form abgegeben werden. Ihre Einwändungen müssen bis zum (einschl.) 6.4.2010 bei folgenden Stellen vorliegen:

1. Bochum, Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Straße 19, 44787 Bochum, Zimmer 1.0.210 oder

2. Umweltamt 69/5, Hochstraße 74, 58095 Hagen, Zimmer 210.

Sie können auch persönlich in den ortsüblichen Öffnungszeiten der beiden Stellen Ihre Einwändungen abgeben oder zur Niederschrift erheben. Bitte fügen Sie auch Ihren Einwändungen Ihre persönliche Betroffenheit (Gesundheitsgefährdung, Wegfall des Erholungsgebietes, Wegfall des schützenden Grüns, wertmindernde Auswirkungen durch die Deponie, Lärm, Staub usw.) bei.

Im Folgenden werden Gründe und Argumente dargestellt. Die Auflistung stellt keine Wertung der einzelnen Argumente dar.

I. Der sog. Deponiealtbereich mit Kalkschlammablagerungen und Teerbecken ist hinsichtlich seines Gefährdungspotenzials für die Umwelt m. E. nicht ausreichend bewertet worden. Dies erscheint insbesondere vor dem Hintergrund, dass wie dargestellt, weder eine Basis noch eine Oberflächenabdichtung dieser Bereiche vorhanden ist, als fragwürdig. In den vorhandenen Grundwasserbeobachtungspegeln sind bereits auffällige Schadstoffgehalte festgestellt worden. Dies bedeutet insbesondere ein erhöhtes Gefährdungspotenzial für den Marbach. Die Sicherung der Deponiealtbereiche soll quasi mit der Überschüttung und gleichzeitigen Realisierung einer Basisabdichtung und Oberflächenversiegelung durch die neuen Abfälle erfolgen. Daraus ergeben sich zwei Problemstellungen:

- Die Abdichtung erfolgt parallel zum Anschüttungsfortschritt für die neuen Abfälle. Damit bleiben die Altbereiche noch für einen längeren Zeitraum geöffnet.

- Die seitliche Durchströmung des Deponiealtkörpers durch das dem Marbach als Vorfluter zufließende Grundwasser wird dadurch nicht gelöst. Es ist zwar ein Fangdrän parallel zum Marbach vorgesehen, der an den Übergabeschacht der Emschergenossenschaft angeschlossen ist; jedoch wäre die Qualität des dort ankommenden Grundwassers intensiv zu prüfen und zu bewerten.

II. Die Deponie ist als Monodeponie der Deponieklasse 1 eingestuft worden. Es ist aber in Einzelfällen durch Ausnahmeregelungen der Genehmigungsbehörde eine Überschreitung der vorgegebenen Grenzwerte für die Deponie Klasse 1 zulässig. Hier ist unabhängig von den dargestellten zugelassenen Abfällen für die Deponieklasse 1 zu prüfen, welche Zusammensetzung bzw. Schadstoffqualität durch Ausnahmeregelung ggf. abgelagert werden darf. Hier scheint im Sinne des Deponiebetreibers eine großzügige Auslegung möglich zu sein.

III. Teile des Altablagerungsbereiches sind durch die vorgesehenen Sicherungselemente nicht sanierungsfähig. Das betrifft insbesondere die Auffüllungen entlang des Marbaches. Es ist sogar davon auszugehen, dass weitergehende Sanierungsmaßnahmen durch den neuen Deponiebetrieb erschwert werden. Es wird zwar im Erläuterungsbericht darauf hingewiesen, dass die im Untergrund anstehenden Lösslehme in Verbindung mit dem Bochumer Grünsand die Qualität einer geologischen Barriere für eine Deponie der Klasse 2 besitzen, wobei der Bochumer Grünsand den Grundwasserleiter darstellt, jedoch ist ein qualifizierter Nachweis dieser Qualität ist nicht erfolgt. Vor dem Hintergrund, dass sich die Altablagerungsbereiche im Bereich der Grundwasseroberfläche befinden, ist eine Betrachtung der sog. geologischen Barriere ohnehin nicht zielführend.

IV. Eine Alternativenprüfung vor dem Hintergrund einer eventuellen Verwertungsfähigkeit der abzulagernden Abfälle wird im Erläuterungsbericht nicht durchgeführt. In diesem Zusammenhang ist zu hinterfragen, aufgrund welchen Schadstoffpotenzialen die Schlacken und Aschen nicht verwertet werden können.

V. Für den Schüttbetrieb bzw. die parallel verlaufende Basis- und Oberflächenabdichtung der Schüttbereiche ist ein unverhältnismäßig langer Zeitraum vorgesehen. Es ist daher davon auszugehen, dass sich langjährige Staub- und Lärmbelästigungen sowohl durch den Anlieferverkehr als auch den Schüttbetrieb für das gesamte Umfeld ergeben werden. Selbst unter Berücksichtigung von Minderungsmaßnahmen durch Reifenwaschanlagen und Befeuchtung beim Einbau des Deponats sind insbesondere vor dem Hintergrund, dass die alte Deponiezufahrt über das Werksgelände nicht mehr zur Verfügung steht, sondern eine neue Zufahrt durch das Gewerbegebiet und die angrenzenden Wohngebiete erfolgt (Verlängerung der Porsche Straße), Belästigungen weder vermeidbar noch hinnehmbar.

VI. Die weiterzuführende Deponie wird durch ihre zukünftige Schütthöhe nachhaltig das Orts- und Landschaftsbild negativ prägen. Da dieser Bereich der Freiraumnutzung entzogen wird bzw. eine Betretung der gesicherten und ungesicherten Bereiche nicht ermöglicht werden soll, wird sich ein Stück „Niemandsland“ mitten im Ortsteil entwickeln. Diese Situation wird sich frühestens nach Beendigung des Schüttbetriebes in 37 Jahren ändern.

VII.Der Bereich der Deponie ist aufgrund seiner jahrelangen Zugängigkeit ein wichtiges Naherholungsgebiet, das durch die Deponieplanungen, entwertet wird und somit einen Verlust meiner persönlichen Regenerationsfähigkeit gegeben ist.

VIII.Die Deponie dient mir und meinem Hund als Auslaufgebiet und stellt aufgrund seiner Größe und Naturbelassenheit eine nicht ersetzbare Funktion dar.

IX. Aufgrund der geplanten Höhe der Deponie ist eine über das Jahr gesehen unverhältnismäßige und gesundheitsgefährende Verschattung meiner Wohnung gegeben. Ich erwarte eine ausführliche Untersuchung zu den Auswirkungen dieser Verschattung, auch zu den einzelnen Jahreszeiten bis zum Endpunkt der Schüttung im Jahre 2050. Weiterhin erwarte ich dabei eine Aussage von Gesundheitsexperten zu den Auswirkungen dieser sich ergebenen Verschattung auf den menschlichen Organismus.

X. Die vorliegenden Gutachten sind nicht vollständig, da sie geschützte Tierarten nicht erfasst haben. Nach meinen Beobachtungen besitzt die Deponie Habitatfunktion für folgende geschützte Tierarten: (hier bitte Ihre Beobachtungen eingeben, z. B. geschützte Fledermausarten usw.).

XI. Die geplanten Betriebszeiten der Deponie sind gesundheitsgefährend, da sie in die notwendige Erholungsphase fallen und somit verhindern, dass eine ausreichende persönliche Regeneration stattfindet. Dies gilt besonders für die Zeiten bis 20:00 Uhr abends sowie samstags.

XII. Es ist zu befürchten, dass aufgrund der extremen Klimaphasen in den Sommermonaten bei lang andauernder Trockenheit im erheblichen Maße gesundheitsgefährende Stäube und Dreck vom Deponiekörper in Hauptwindrichtung zur Wohnbebauung geweht wird. Hierdurch sehe ich meine Gesundheit gefährdet sowie mein Eigentum gemindert.

XIII.Die Deponie wird im direkten Umfeld bodenrechtliche Spannungen bewirken. Die künftige Vermietbarkeit bzw. der Verkauf von Immobilien wird aufgrund der Imageschäden der Deponie zu hohen Spannungen auf dem Immobilienmarkt führen. Insoweit ist das persönliche Eigentum in seiner Wertstabilität negativ beeinflusst. Es stellt sich also ein persönlicher ökonomischer Folgeschaden ein.

XIV. Ich mache mir die Ihnen vorliegende Stellungnahme des BUND (Bund für Umwelt, Naturschutz Deutschland) vollumfänglich zu eigen und lehne das Vorhaben ab.

XV.Die Altdeponie Marbach führt schon jetzt zur Beeinträchtigung des Grundwassers (siehe Gutachten). Mir ist bekannt, dass ihm Rahmen der Schüttung eine nicht sachgemäße Entsorgung von umweltgefährenden Stoffen in der Altdeponie erfolgte. Ich fordere im Sinne einer Nachsorge die Sanierung der Altdeponie einschl. der dort vorhandenen Kontaminationen zur Abwehr von Langzeitschäden für die Umwelt.

XVI.Aufgrund meiner eigenen Kenntnisse bzw. Erzählungen von Zeitzeugen sind im Bereich der Altdeponie noch Kampfmittel (nicht deponierte bzw. Querschläger) vorhanden. Diese befinden sich ungefähr in dem Bereich ... Diese sind im Sinne einer Fürsorge- und Vorsorgeverpflichtung zu beseitigen.

XVII.Der Altbaumbestand an der nordwestlichen Flanke der Altdeponie, zur Wohnbebauung Von-der-Recke-Straße gelegen, stellt ein wichtiges Abschirm- und Pantoffelgrün dar.

Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger, dies ist nur eine Vorschlagsliste zu Argumenten, die Sie sich gerne zu eigen machen können. Bitte fügen Sie doch Ihre persönliche Betroffenheit noch hinzu. Je mehr Gründe Sie benennen, um so mehr wird das auch im Verfahren zu berücksichtigen sein. Es ist bei vielen Einsprüchen davon auszugehen, dass es im Rahmen des weiteren Verfahrens ein Erörterungstermin stattfinden wird, der noch einmal die Möglichkeit bietet, die Argumente auszutauschen. Für den Fall, dass nur wenige Einwändungen eingebracht werden, wird es nur eine behördeninterne Abwägung im Verfahren geben. Sie bzw. wir in Hamme werden dann nur noch auf dem Schrift- und Postweg informiert. Von daher ist eine möglichst zahlreiche Beteiligung im Verfahren erforderlich.

Helfen Sie mit!

Ihr SPD Ortsverein Bochum Hamme

 

SPD Ortsverein Bochum Hamme

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